Kalte Geldborsen vollständig illegal? Kentuckys ATM-Gesetz hat eine Hintertür versteckt, Bitcoin-Gemeinschaft protestiert: Gleichbedeutend mit dem Verbot der Selbstverwahrung

Kentucky hat gerade im selben Legislaturzyklus eine Lehrstunde in Selbstentlarvung gegeben – im vergangenen Jahr wurde mit 37 zu 0 Stimmen das Recht auf selbstverwaltete Krypto-Gelder geschützt, doch in einem Abschnitt des Gesetzes zur Regulierung von Krypto-ATMs, §33, wird heimlich verlangt, dass Hardware-Wallet-Hersteller eine Passwort-Reset-Mechanismus bereitstellen. Das ist gleichbedeutend damit, dass Hersteller eine Hintertür für Nutzer-Coldwallets einbauen müssen. Die Blockchain-Policy-Initiative BPI warnt direkt: Das ist technisch unmöglich und bedeutet, die Nutzer zu verraten.
(Frühere Meldung: FBI: Krypto-ATM-Betrug in den USA im letzten Jahr über 330 Mio. USD, mehrere Bundesstaaten erwägen Verbote)
(Hintergrund: Krypto-Expertin Hester Peirce lobt SEC-Chef Paul Atkins als sehr geeignet und empfiehlt, drei große Aufgaben zu erfüllen)

Inhaltsverzeichnis

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  • Problem bei §33
  • Letztes Jahr 37-0, dieses Jahr Selbstentlarvung
  • Washingtons Stimme steht auf der anderen Seite
  • Beobachtung: Sobald eine Hintertür existiert, dient sie nie nur einem Zweck

Kentucky-Abgeordnete Aaron Thompson und Tom Smith haben vermutlich nicht erwartet, dass ein Gesetz gegen Krypto-ATMs, das eigentlich Betrug bekämpfen soll, letztlich die gesamte Krypto-Community gegen sie aufbringen würde.

Laut CoinTelegraph betrifft der 77 Seiten lange Gesetzesentwurf HB 380 vor allem die Regulierung von Krypto-ATMs und Kiosken – tägliches Limit von 2000 USD, Wartezeiten für Erstnutzer, verpflichtende Identifikation usw. Die FBI-Zahlen sind überzeugend: 2025 wurden allein durch Krypto-ATM-Betrug in den USA 330 Mio. USD verloren, Minnesota hat sogar einen Gesetzesentwurf zur vollständigen Verbannung von Krypto-ATMs eingebracht. Der Hintergrund macht die Intention des Gesetzes verständlich.

Problem bei §33

Der Bericht weist darauf hin, dass nicht das Gesetz selbst problematisch ist, sondern die „Floor Amendment“ – §33 –, die in letzter Minute hinzugefügt wurde. Dieser Abschnitt verlangt, dass Hardware-Wallet-Hersteller eine „Reset-Mechanismus“ für Passwörter, PINs oder Seed-Phrases bereitstellen.

BPI kritisiert diese Klausel scharf: Das Design von non-custodial Wallets basiert genau darauf, dass Hersteller keinen Zugriff auf die Seed-Phrases der Nutzer haben. Das ist keine technische Herausforderung, sondern ein Grundprinzip: Wenn man seine eigenen Schlüssel besitzt, kann auch der Hersteller sie nicht zurücksetzen. Genau diese Eigenschaft macht selbstverwaltete Wallets sinnvoll.

Um den §33-Reset-Mechanismus umzusetzen, müssten Hersteller irgendwo eine Backup- oder Zugriffsmöglichkeit auf die Nutzer-Schlüssel vorhalten. Mit anderen Worten: eine Hintertür. BPI warnt: Sobald diese existiert, ist sie kein „Notfall-Reset-Tool“ mehr, sondern ein Zugangspunkt, den Regierungen, Hackern oder böswilligen Mitarbeitern missbrauchen können.

Letztes Jahr 37-0, dieses Jahr Selbstentlarvung

Vince Quill von The Block hebt die Ironie hervor: Im letzten Jahr hat Kentucky mit überwältigender Mehrheit – 37 zu 0 Stimmen – HB 701 verabschiedet, ein Gesetz, das explizit das Recht auf selbstverwaltete Krypto-Gelder schützt. Vollständig einstimmig.

Und dieses Jahr taucht heimlich §33 in den neuen Gesetzesentwurf auf.

Diese Widersprüche sind nicht nur logisch problematisch, sondern senden auch ein verwirrendes politisches Signal. Für Hersteller von Hardware-Wallets in Kentucky bedeutet das: Sie stehen gleichzeitig vor zwei Gesetzen – eines schützt das Recht der Nutzer auf Selbstverwaltung, das andere verlangt eine Mechanik, die dieses Recht umgeht.

BPI macht klar: Wenn §33 durchgesetzt wird, zwingt es Nutzer faktisch dazu, auf Selbstverwaltung zu verzichten und auf zentrale Verwahrung umzusteigen – denn nur zentrale Dienste können „Account-Reset“ anbieten.

Washingtons Stimme steht auf der anderen Seite

Während auf Bundesebene die Regulierungslinie bei Unsicherheiten schwankt, bewegt sich die Federal Reserve in eine andere Richtung. Die SEC-Chefin Paul Atkins hat öffentlich ihre Unterstützung für das Recht auf Selbstverwahrung bekundet. Und SEC-Kommissarin Hester Peirce fragt direkt: „Warum sollte ich gezwungen sein, meine eigenen Vermögenswerte über Dritte zu halten?“

Auf diese Frage gibt §33 in Kentucky keine befriedigende Antwort.

Beobachtung: Sobald eine Hintertür existiert, dient sie nie nur einem Zweck

In der Krypto-Regulierung besteht schon immer ein Spannungsfeld zwischen Verbraucherschutz und Selbstverwaltung. Krypto-ATM-Betrug ist ein reales Problem, und die Kernpunkte des HB 380 adressieren diese.

Doch der Bruch im §33 liegt darin, dass die Opfer von ATM-Betrug meist Nutzer sind, die an Automaten Geld transferieren – nicht die tiefen Nutzer hardwarebasierter Wallets. Das Verlangen, Hersteller wie Ledger oder Trezor zu Hintertüren zu zwingen, löst das Problem der Betrugsopfer – aber auf der falschen Ebene. Es ist eine falsche regulatorische Zielsetzung.

Hardware-Wallet-Hersteller könnten auf diesen Druck reagieren, indem sie entweder den Kentucky-Markt verlassen oder Wege finden, konform zu bleiben. Doch letztlich schadet das den Nutzern vor Ort. Ein Bundesstaat, der mit 37-0 für das Recht auf Selbstverwaltung gestimmt hat, sollte sich eine klarere Position erarbeiten.

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