Ein Urteil des High Court des Vereinigten Königreichs hat den rechtlichen Status von Bitcoin klargestellt. Es ist Eigentum, kann jedoch nicht den traditionellen rechtlichen Ansprüchen unterworfen werden, die für physische Güter gelten.
In einem wegweisenden Urteil klärte der High Court of Justice den rechtlichen Status digitaler Vermögenswerte und befasste sich insbesondere damit, ob Bitcoin den traditionellen physischen rechtlichen Ansprüchen unterworfen werden kann. Im Fall Ping Fai Yuen gegen Fun Yung Li und andere entschied Justice Cotter, dass Bitcoin unbestreitbar Eigentum ist, jedoch nicht in gleicher Weise wie physische Güter übertragen oder betreten werden kann.
Der Fall dreht sich um den angeblichen Diebstahl von 2.323 Bitcoins – im Wert von etwa 172 Millionen US-Dollar zum heutigen Marktpreis. Yuen behauptete, dass während einer Scheidungsphase seine getrennt lebende Ehefrau ihn heimlich aufzeichnete, um an seinen 24-Wörter-Seed-Phraase für seine Trezor-Kaltwallet zu gelangen. Laut Klage nutzte Li die Phrase, um die Gelder auf 71 verschiedene Blockchain-Adressen zu übertragen.
Zur Unterstützung seines Falls legte Yuen Audioaufnahmen aus Juli 2023 vor, in denen seine Ex-Frau angeblich darüber sprach, wie man die Gelder unbemerkt realisieren könne, und den Ursprung des „ersten Goldtopfes“ hinterfragte.
Obwohl der Diebstahl selbst umstritten bleibt, drehte sich der Rechtsstreit um eine technische Feinheit des englischen Common Law. Yuen erhob Ansprüche wegen strenger Haftung, weil er behauptete, es habe unrechtmäßige Eingriffe in Eigentum und direkte Eingriffe in persönliches Eigentum gegeben.
Die Beklagten beantragten die Abweisung dieser Ansprüche mit der Begründung, dass Bitcoin als immaterielles digitales Asset nicht den für materielle Güter entwickelten Delikten unterworfen werden könne.
Justice Cotter stimmte zu und wies die Ansprüche auf Umwandlung und Hausfriedensbruch ab. Sein Urteil hob zwei zentrale Punkte hervor: Erstens, dass die Umwandlung historisch auf Eingriffe in den physischen Besitz zurückgeht, und eine Erweiterung auf immaterielle Vermögenswerte keine „bescheidene Verfeinerung“, sondern ein „doktrinärer Sprung“ sei.
Zweitens, obwohl ein kürzlich verabschiedetes Gesetz bestätigte, dass digitale Vermögenswerte eine dritte Kategorie des persönlichen Eigentums darstellen, war vom Parlament nicht beabsichtigt, dass dies automatisch auf physische Delikte ausgeweitet wird. Cotter zitierte die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in OBG v. Allan (2008) als bindenden Präzedenzfall, der die Umwandlung auf materielle Eigentumsrechte beschränkt.
Die Entscheidung wird als zweischneidiges Schwert für Opfer von Diebstählen digitaler Vermögenswerte gesehen. Einerseits bestätigt sie, dass das Gesetz eine digitale Übertragung nicht als physischen Umwandlungsakt behandelt, was es erschwert, bestimmte Ansprüche auf strenge Haftung zur Rückforderung von Geldern durchzusetzen. Andererseits bekräftigte das Gericht, dass Bitcoin Eigentum ist, sodass Opfer weiterhin Eigentumsansprüche geltend machen können. In der Praxis kann man zwar nicht auf Umwandlung von Bitcoin klagen, aber Eigentum nachweisen und durch Nachverfolgung und Verfolgung Vermögenswerte einfrieren und zurückholen, egal wo sie sich befinden.